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Rund um den Energieausweis


Einführungstermine

Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit 2002. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 am 1. Oktober 2007 wurde der Energieausweis auch für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.

Der Energieausweis ist für Bestandsgebäude bereits ab dem 1. Juli 2008, stufenweise nach Gebäudeart und Baualter, verpflichtend. Gebäudeeigentümer sind verpflichtet bei Vermietung und Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich zu machen.

Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008. Wohngebäude jüngeren Fertigstellungsdatums, müssen erst ab dem 1. Januar 2009 über einen Energieausweis verfügen.

Für Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Juli 2009 dem Miet- oder Kaufinteressenten Energieausweise vorgelegt werden.

 

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