Rund um den Energieausweis
Ziele des Energieausweises
Bei steigenden Energiepreisen gewinnen energieeffiziente Gebäude immer mehr an Attraktivität. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität von Gebäuden und liefert konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung.
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Einführungstermine
Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit 2002. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 am 1. Oktober 2007 wurde der Energieausweis auch für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.
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Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?
Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht für Bestandsgebäude generelle Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.
Ab dem 1. Oktober 2008 gilt:
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Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Grundlage der Ausstellung des Energiebedarfsausweises ist die Analyse des energetischen Zustands der Gebäudehülle und der Heizungsanlage.
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Rechtliche Fragen zum Energieausweis
• Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
• Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind?
• Ist eine Vor-Ort-Begehung vorgeschrieben?
• Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
• Gilt der Energieausweis für eine Wohnung oder nur für das ganze Gebäude?
• Sind Modernisierungsempfehlungen Pflicht?
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