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Rund um den Energieausweis
Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Energiebedarfsausweis
Grundlage der Ausstellung des Energiebedarfsausweises ist die Analyse des energetischen Zustands der Gebäudehülle und der Heizungsanlage. Der Energieberater nimmt die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe.
Er deckt die energetischen Schwachstellen des Gebäudes auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Somit enthält der Bedarfsausweis objektive Angaben zum Energiebedarf eines Gebäudes und gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist.
Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom individuellen Energieverbrauch der Bewohner.
Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen alle Potenziale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.
Energieverbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt hingegen den Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren an. Somit ist das Ergebnis stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig. Die Berechnung des so genannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen.
Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude, Wohn- wie Nichtwohngebäude, können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
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Neue BAFA-Richtlinie für Vor-Ort-Energieberatung gültig ab 01.10.2009
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Deutsche Energie-Agentur (dena)
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