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Zum Thema Energieberatung


„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, im Rahmen des Förderprogramms "Vor-Ort-Beratung".

Für eine Energiesparberatung vor Ort, durch einen zugelassenen Energieberater, kann es je nach Gebäude einen Basis-Zuschuss von 300 - 360 Euro geben.


Was wird gefördert?
Gefördert werden Vor-Ort-Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Hinweise zur Stromeinsparung sowie separate Thermografiegutachten sind ebenso förderfähig. Die Beratung erfolgt durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.

Voraussetzungen für die Förderung
Die Beratung muss durch einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater gemäß der Richtlinie für Vor-Ort-Beratung durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Berater kann im Internet abgerufen werden.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss bis zum 31. Dezember 1994 gestellt oder erstattet worden sein. Die Gebäudehülle darf aufgrund späterer Baugenehmigungen nicht zu mehr als 50 % verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt werden.

Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.
Die Höhe der Zuwendung beträgt:
- für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 EUR
- für Wohnhäuser mit mindestens drei   Wohneinheiten 360 EUR.

Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50 EUR für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung gewährt werden.

Der sich daraus ergebende Förderbetrag einschl. Bonus ist jedoch auf höchstens 50 % der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro erhöht werden. Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50 % der Beratungskosten (brutto), gefördert.

Antragstellung
Die Antragstellung hat ausschließlich durch den Energieberater zu erfolgen. Der Zuschuss wird an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Der Beratungsempfänger trägt die Umsatzsteuer selbst.

Weitere Informationen zur Energiesparberatung vor Ort sowie die Richtlinie und eine aktuelle Liste der zugelassenen Berater finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

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