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Rund um den Energieausweis


Welcher Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht für Bestandsgebäude generelle Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. 

Ab dem 1. Oktober 2008 gilt:
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 01.11.1977 ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Es sei denn das Gebäude erreicht mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. In einem solchen Fall ist auch ein verbrauchsorientierter Ausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.

Für Neubauten sind nur Bedarfsausweise zulässig.

 

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